Zwei klar begrenzte Formate – ohne Dauerbegleitung, ohne Verlängerungslogik.

Diese Zusammenarbeit richtet sich an Unternehmenseigentümer,
die ihre Situation bereits durchdacht haben –
und dennoch nicht zu einer tragfähigen Entscheidung kommen.
Nicht, weil Informationen fehlen.
Sondern weil jede Option Konsequenzen hat,
die nicht rückgängig zu machen sind.
In diesen Situationen geht es nicht mehr um Analyse.
Sondern um die Frage:
Welche Entscheidung können Sie unter realen Konsequenzen vertreten?
Rahmen der Zusammenarbeit
Diese Zusammenarbeit ist bewusst klar strukturiert und begrenzt.
- Fokus auf eine konkrete Entscheidungssituation
- keine Dauerbegleitung
- kein offener Prozess
- keine Zwischenberatung
- online (bei Bedarf vor Ort nach Absprache)
Der Rahmen ist kein Zusatz.
Er ist Voraussetzung dafür,
dass eine Festlegung überhaupt möglich wird.
Formate der Zusammenarbeit
Die Zusammenarbeit folgt immer derselben Logik:
Klärung statt Optimierung.
Welches Format sinnvoll ist, wird im Erstgespräch gemeinsam eingeordnet.
Format 1: Entscheidungsklärung (kompakt)
Geeignet, wenn:
- eine zentrale Entscheidung im Vordergrund steht
- die Situation klar umrissen ist
- keine komplexen Mehrfachkonflikte dominieren
Rahmen:
- 3 Sitzungen
- jeweils 75–90 Minuten
- Zeitraum: ca. 4–6 Wochen
- Keine schriftlichen Gutachten. Keine Zwischenberatung per Mail.
Ziel:
Eine Entscheidung, die nicht weiter verschoben werden muss.
Format 2: Entscheidungsklärung (erweitert)
Geeignet, wenn:
- mehrere Ebenen miteinander verknüpft sind
(Unternehmen, Familie, Rolle, Identität) - mehrere Entscheidungen zusammenhängen
- unklar ist, was zuerst entschieden werden muss
Rahmen:
- 5 Sitzungen
- jeweils 75–90 Minuten
- Zeitraum: ca. 6–8 Wochen
Ziel:
Ordnung im Entscheidungsraum,
damit eine tragfähige Festlegung möglich wird.
Honorar
Das Honorar wird im Erstgespräch transparent benannt
und vor Beginn verbindlich vereinbart.
Die Zusammenarbeit ist klar begrenzt
(3 oder 5 Sitzungen)
und bewegt sich typischerweise im oberen vierstelligen Bereich.
Es gibt keine Verlängerungslogik
und keine offenen Stundenkontingente.
Was als Abschluss gilt
Diese Zusammenarbeit endet mit dem vereinbarten Rahmen.
Ein Abschluss kann entstehen, wenn:
- eine Entscheidung getroffen wurde
oder - bewusst entschieden wurde, die Verantwortung vorerst weiter zu tragen
Auch das ist eine Festlegung.
Der nächste Schritt
Diese Zusammenarbeit beginnt nicht mit einem Format.
Sondern mit einer Einordnung der Situation.
Im Erstgespräch klären wir:
- worum es bei Ihrer Entscheidung tatsächlich geht
- ob Ihre Situation in diesen Rahmen passt
- welches Format sinnvoll ist
👉 Erstgespräch zur Klärung Ihrer Entscheidungssituation
(vertraulich · strukturiert · ohne Verpflichtung)
